Delkredere

Begriff

Auch wenn wir den Begriff "Delkredere" hier mitunter umgangssprachlich verwenden, nämlich im Sinne eines Forderungsausfalls und dem sog. Inkassorisiko, so bezeichnet Delkredere im engeren Sinne der Buchhaltung in Form der indirekten Abschreibung einen Ausgleichsposten zu der auf der Aktivseite der Bilanz zu hoch ausgewiesen Debitoren. Es gehört bilanzmäßig damit weder zum Eigen- noch zum Fremdkapital. Der Grund hierfür liegt in der Ambivalenz der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, die vorschreiben, dass Debitoren mit dem Grundsatz des Niederstwertprinzips anzusetzen sind und den Grundsätzen der GOB, nämlich der Bilanzklarheit und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Ausweisung der Nominalwerte der Forderungen (die bei der direkten Abschreibung so nicht hervorgeht). Das Delkredere ist also keine Rückstellung, sondern eine Teilwertabschreibung in Form der Passivierung eines Wertberichtigungspostens.

Im Zusammenhang mit dem o.g. Delkredere findet der Begriff auch im weiteren Sinne Verwendung.
Das sog. Delkrederegeschäft findet man bei Zentralregulierern oder delkrederetragenden Kontoren. Bei diesen wird dann das Ausfallrisiko durch das Kontor übernommen (als einer der Funktionen), das im Gegenzug eine Delkrederprovision für die Ausfallbürgschaft veranschlagt (analog des Prämiensatzes bei der Kreditversicherung, dem Disagio bei ABS der Banken oder des Gebührenanteils beim Factor). Die gesetzliche Grundlage findet man u.a. im §87b HGB. I.d.R. ist die angesetzte Provision aber erheblich höher als das tatsächliche durchschnittliche Risiko, weil hier zusätzliche Einnahmen für das Kontor generiert werden können.


Einteilung (-> § 253 HGB) und Bewertungsverfahren in der Buchhaltung

Die Prüfung der Forderungen aus Lieferung und Leistung (umgangssprachlich auch "Außenstände" und "Offene Posten" (OP) genannt) führt zu einer Unterscheidung zwischen drei Forderungsgruppen:

1) Werthaltige/einwandfreie Forderungen


Hierunter werden alle Forderungen subsumiert, bei denen keine Zahlungsausfälle erwartet werden. Deshalb verbleiben diese auch auf dem Konto Forderungen.
Prinzipiell geht man davon aus, dass hier keine allgemeinen Negativ-Informationen (etwa Wirtschafts-, Bankauskünfte oder Kreditmitteilungen) vorliegen und/oder bekannt sind sowie keine Außenstände gem. der Liefer-und Zahlungsbedingungen (AGB) oder gesonderten Vertragsbedingungen überfällig sind.
Aber auch Negativinformationen oder überfällige Forderungen selbst sind noch nicht Grund allein, also hinreichend, für die Klassifizierung als Dubios bzw. sogar Abgeschrieben (da ja beispielsweise Reklamationen, berechtigt oder strittig, vorliegen können, Informationen selbst aus "nicht-verifizierten" Quellen stammen können oder schlicht eine exakte Definitionen nicht gegeben ist).

2) Dubiose
Die gefährdeten Forderungen (beispielsweise durch bekannte negative Ratings oder konkrete Wirtschaftsauskünfte, Debitoren, deren einzelne und gesamte Forderungsposten die Mahnstufe bereits erreicht haben oder mehrfach in der Vergangenheit erreichten) werden ausgesondert und auf das Konto Dubiose übertragen.


Gehe zu Seite 2 (Login)