Der Lieferantenkredit
Begriff:
Der Lieferantenkredit (Abbk.. LK) im weiten Sinne ist jede Form einer Forderung, die ein Lieferant gegenüber einem Abnehmer hat. Hierunter fallen also beispielsweise auch B2C-Forderungen sowie Lieferantendarlehen an Abnehmer und/oder andere, i.d.R. "befreundete", Unternehmen.
Der Begriff der "Forderung" selbst ist gesetzlich nicht geregelt und definiert, kann aber insbesondere aus §241 BGB und §240 HGB heraus abgeleitet werden: Aus einem Schuldverhältnis, dass durch Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag etc. entstanden ist, wird der Gläubiger berechtigt, eine (üblicherweise) monetäre Gegenleistung vom Schuldner zu fordern.
Im engeren Sinne unserer Darstellung bezeichnet der Lieferantenkredit die "Forderung aus Lieferung und Leistung", die durch Kaufvertrag, Werkleistungsvertrag und Dienstleistungsvertrag entstanden sind (§433ff BGB). Der Lieferantenkredit (syn: Handelskredit, Buchkredit, Geschäftskredit, Warenkredit / engl: Trade credit) bezeichnet somit alle auf Sicht zu zahlenden Leistungen, die ein Unternehmen einem anderem Unternehmen gewährt.
Der Lieferantenkredit ist formell meist ein kurzfristiger, zeitlich fest determinierter oder offener, gesicherter und ungesicherter Kredit, der akzessorisch (also nicht losgelöst von einem Grundgeschäft) ist.
Unterschieden werden kann ferner zwischen aktivem oder gewährtem und passiven oder empfangenen Lieferantenkredit (in den Zahlungsbedingungen (ZB) der AGB und in gesonderten Individualverträgen werden zwar fast immer feste Ziele bestimmt, häufig werden diese Rahmen aber auch im allgemeinen regelmäßigen Geschäftsverkehr auch bei Überziehungen akzeptiert oder toleriert).
Auch wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung der stets länger werden Außenstände mittlerweile ein entsprechendes Gesetz erlassen hat, nachdem ein (Überziehungs-) Zins veranschlagt werden kann, wird dies selten direkt umgesetzt, sondern erst nach mehreren Mahnstufen praktiziert. Dies ist letztlich aber immer eine Frage der Marktmacht oder der individuellen Geschäftsbeziehung (revolvierend oder einmalig).
Im Wesentlichen konzentriert sich der untenstehende Text auf die bedeutendste Form des Lieferantenkredits, der urkundlich nicht besicherten (wie etwa der Wechsel), also rein auf das "Vertrauen" der Handelspartner beruhenden, auf Waren- oder (Dienst- )Leistungen resultierenden Buchkrediten von Unternehmen an andere, nicht verbundene, Unternehmen.
Dieses Volumen der kurzfristigen, unbesicherten Handelskredite ist mit den von Finanzinstituten gewährten kurzfristigen Krediten vergleichbar (in den Statistiken weisen die Volumina notgedrungen erhebliche Differenzen auf, je nachdem, welche Definitionen den "kurzfristigen Krediten" auf beiden Seiten zugrunde liegen, also Fristen, Konsumentenkredite, die im weitesten Sinne auch Lieferantenkrediten zugeordnet werden können und Hinzurechnung von Vorauszahlungen und Wechseln).
Die Gründe für Handelskredite sind mannigfaltig; aAls Wichtigstem dient der Lieferantenkredit als wirksames absatzpolitisches Instrument. So sind offene Marktpreise durch ihre Transparenz meist mit unmittelbaren Reaktionen der anderen Verkäufer verbunden.
Beim Lieferantenkredit sind diese aber i.d.R. kaum erkennbar und Änderungen der Kreditbedingungen (etwa Einräumung längerer Ziele) kaum exogen wahrnehmbar und damit der schnellen Reaktion der anderen Marktteilnehmer nicht ausgesetzt. Durch die Einräumung von Skonti versucht der Verkäufer zwar den LK zeitlich zu minimieren, aber i.d.R. ist die knappe Ressource des KKK auf der Abnehmerseite ein wesentlicher Grund, dass diese mittlerweile selten genutzt werden.

