Kreditversicherung für Versorger (Stadtwerke, Energielieferanten,
Wasserversorger, etc.)
Eine spezielle Form der Kreditversicherung
ist die für Versorger.
Die Besonderheit liegt in dem „allgemein-gesellschaftlichen“
Auftrag und der (i.d.R.) ÖR-Organisation derselben: Per
Gesetz sind Versorger meist verpflichtet, einem Abnehmer unter
bestimmten Voraussetzungen trotz dessen eventuell vertragwidrigen
Verhaltens (Nichtzahlung) dennoch nicht die Dienstleistung /
Warenlieferung zu verweigern und weiter zu liefern.
Diese, den Prinzipien der Kreditversicherung entgegenlaufenden,
Verordnungen machen es erheblich diffiziler, Lösungen zu
bieten (in der „traditionellen“ Kreditversicherung
ist die laufende Bonitätsüberwachung („Monitoring“)
mit der Möglichkeit zur aktiven Steuerung ein wichtiges
Element. Diese flexible Lenkung und der Informationskanal sind
für den Kreditversicherungskunden ein essentielles Instrument,
neben der zweiten Säule des „Ausfallschutzes“.
Dennoch gibt es aus diesem Dilemma eine mehr als nur zufrieden
stellende Lösung.
Die ProCreda kann Ihnen behilflich sein, Ihnen zukünftig
durch eine individuelle Policengestaltung ein Absicherungskonzept
zu bieten, durch das Ihnen im Bereich Ihrer Sonderkunden (gewerbliche
Abnehmer/Verbraucher), Ertragseinbußen weitestgehend erspart
bleiben.
Für unverbindliche weitergehende Informationen und Nachfragen
können Sie sich gerne an: Versorger-kreditversicherung@procreda.com wenden.

