Alternative Unternehmensfinanzierung
- Barter
Stille Beteiligungen mit Barterkapital
In den USA wird ein bedeutender Teil des Güter- und Dienstleistungsverkehrs
über sogenannte Bartergesellschaften abgewickelt. Aber
nicht nur dort. Bartergeschäfte sind weltweit im Kommen.
Denn Barterkapital entwickelt sich zunehmend zu einer interessanten
Finanzierungsalternative, wenn es darum geht, das Eigenkapital
zu erhöhen und die Liquidität zu sichern.
Das englische Wort „barter“
bedeutet tauschen. Bezeichnungen wie Kompensation, Gegengeschäft,
Trade Exchange sind für diese Geschäftsart ebenfalls
gebräuchlich. Barter sind somit Geschäfte, bei denen
vor allem mit eigenen Produkten oder Dienstleistungen gezahlt
werden kann, daneben auch mit Geld. Geldzahlungen kommen aber
erst in Betracht, wenn der Ausgleich mit Gegengeschäften
nicht möglich ist.
Unterschieden wird zwischen bilateralem und multilateralem Barter.
Beim bilateralen Barter werden die Produkte oder Dienstleistungen
gegenseitig, ohne den Verrechnungsfaktor Geld, ausgetauscht.
Ein nach der Verrechnung der Werte verbleibender Preisunterschied
wird mit einer zusätzlichen Geldzahlung ausgeglichen. Die
Geschäftsabwicklung kann ohne eine Bartergesellschaft erfolgen.
Beispiel: Ein Autohändler verkauft ein Auto und nimmt ein
anderes Fahrzeug in Zahlung. Beim multilateralen Barter wird
eine Vielzahl von Produkten oder Dienstleistungen mit beliebig
vielen Beteiligten ohne den Verrechnungsfaktor Geld ausgetauscht.
Die Geschäftsabwicklung kann nur mit einer Bartergesellschaft
erfolgen.
Bartergesellschaften buchen einen Teil der Forderungen und Verbindlichkeiten
ihrer Kunden aus Lieferungen und Leistungen als Barterguthaben
und -verbindlichkeiten. Der andere Teil des jeweiligen Geschäftes
wird in Geld ausgeglichen. Der Schuldner der Barterverbindlichkeit
hat zwar zunächst eine Bankbürgschaft zu stellen. Er kann diese aber dadurch ablösen,
dass er mit Finanziers - Inhabern von Barterguthaben - vereinbart,
ihm entsprechende Barterguthaben zur Verfügung zu stellen.
Auch in Deutschland nutzen Unternehmen nunmehr die Möglichkeit,
Barterkapital als Finanzierungsinstrument zu verwenden. Dies geschieht wie folgt: Den Unternehmen wird Barterguthaben
über Beteiligungsgesellschaften als Sacheinlage angeboten.
Barterkapital ist dabei nicht nur kostengünstig und mit
anderen Finanzierungsinstrumenten kombinierbar, sondern überdies
schnell verfügbar, weil es ohne die Einschaltung von Banken
auskommt. Zudem erfordert es keinerlei Sicherheiten. Eine stille
Beteiligung kann somit unbürokratisch haftendes Eigenkapital
zuführen, die Verlustvorträge kompensieren und die
Eigenkapitalquote verbessern.
Im Rahmen des Güter- und Leistungsverkehrs erweisen sich
Barterguthaben als innovative Finanzierungsinstrumente. Denn
Barterkapital kann jedem Lieferanten als Sicherheit bis zur
endgültigen Bezahlung abgetreten werden. In Zusammenarbeit
mit Spezialisten für die Verrechnung mit Barterguthaben
haben Lieferanten die Möglichkeit, das von ihnen zur Verrechnung
eines Teils ihrer Lieferungen aufgenommene Barterguthaben ihrer
Kunden in andere Aktiva umzuwandeln. Und im Verkauf kann das
Unternehmen sein Barterguthaben umsatzfördernd den eigenen
Kunden als Kredit zur Vorfinanzierung von deren Einkäufen
ausreichen.

