Seit Mitte der achziger Jahre ergaenzen Waehrungsoptionen sehr sinnvoll die im Devisenhandel verfügbaren Instrumente von Kassa- und Devisentermingeschaeften. Eine Devisenoption gibt dem Optionsinhaber das Recht, aber nicht die Pflicht, innerhalb der Optionsfrist einen Währungsbetrag zu einem bei Abschluss festgelegten Kurs, dem sogenannten Strike-Preis, zu kaufen oder zu verkaufen. Er hat das Recht diese Option nur dann auszuüben, wenn die Kursbewegung zu seinen Gunsten ist. Ansonsten kann er sie verfallen lassen und zahlt fuer die Absicherung seiner Transaktion lediglich die Optionsprämie. Der Optionskäufer trägt somit nur ein sehr geringes Risiko, naemlich den Wert der Optionsprämie, er hat aber ein „unbegrenztes“ Gewinnpotential.
Durch den Kauf einer Put-Option erwirbt der Exporteur aus dem obigen Beispiel das Recht, den vereinbarten Preis einer Währung, in unserem Fall USD, zu einem vereinbarten Ausübungspreis (Devisenkurs) am Verfallstag (nach 6 Monaten) in Euro tauschen zu können. Ist der Eurogegenwert zum Verfallstage jedoch höher, bedingt durch eine Euroabwertung gegenüber dem USD, so lässt er seine Put-Option verfallen und verkauft die USD vs. EUR zum aktuellen Marktpreis. Er kann aber auch während der Laufzeit der Option immer wieder einen für ihn günstigen Zeitpunkt zum Eurokauf nutzen, um dann anschliessend die Option verfallen zu lassen. Das Risiko, welches der Exporteur hier trägt ist lediglich die Optionsprämie, der Preis also, den er seiner Bank für die Absicherung und die zusätzliche Flexibilität zahlen muss.
Sicherlich ist dies nur ein sehr einfaches
Beispiel für den Einsatz eines Finanzderivates und sicher
werden die möglichen Anwendungsgebiete jährlich größer.
In jedem Fall muss dem Einsatz von Finanzinnovationen ein kompetenter
und sehr gut durchdachter Entscheidungsprozess voran gehen.

