Vertrauensschaden (VSV) und Computer-Mißbrauch
(CMV) Versicherung
Gegenstand der Versicherung
Die Versicherung ersetzt alle Vermögensschäden, die
Ihnen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Arbeitnehmern
entstehen, Hierzu gehören insbesondere Untreue, Betrug,
z.B. durch Belegfälschung, Unterschlagung oder Diebstahl
von Schecks, Bargeld oder Waren. Mitversichert ist darüber
hinaus die vorsätzliche rechtswidrige Bereicherung an Vermögenswerten
durch unmittelbare Manipulationen an oder mittels Computern,
z.B. durch Eingeben, Verändern oder Löschen von EDV-Programmen,
EDV-lesbaren Datenträgern oder EDV-Daten.
Außerdem besteht die Möglichkeit solche Vermögensschäden
abzudecken, die außenstehenden Dritten von Ihren Mitarbeitern
zugefügt werden.
Versicherter Personenkreis
Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, weitere Einschlüsse,
wie zB. Geschäftsführung, außenstehende Dritte
usw. sind möglich.
Versicherungssummen
Pro Versicherungsjahr wird eine Versicherungssumme zur Verfügung
gestellt, die "pro Kopf und insgesamt" gilt. So sind
im Rahmen der Versicherungssumme mehrere Kleinschäden,
aber auch ein möglicher Großschaden abgedeckt.
Die Versicherungssumme vermindert sich jeweils um den Betrag
der Entschädigung und wird zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres
wieder aufgefüllt. Sie haben jedoch die Möglichkeit,
gegen eine anteilige Prämienzahlung den Betrag sofort wieder
aufzufüllen. Auf diese W eise kann es während eines
Versicherungsjahres zu einer mehrmaligen Entschädigungsleistung
bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme kommen.
Bei Schadensfällen, die über mehrere Versicherungsjahre
hinweg entstehen, steht die Versicherungssumme nur einmal zur
Verfügung.
Versicherungsfall
Der Versicherungsfall ist dann eingetreten, wenn Ihnen eine
versicherte Person einen Vermögensschaden zugefügt
hat, zu dessen Ersatz sie Ihnen nachweislich verpflichtet ist.
Die Versicherungsbedingungen setzen i.d.R. voraus, daß
der Schadenstifter identifiziert werden muß; dies kann
aber auch abbedungen werden.
Die Aushaftung beträgt i.d.R. bis zu zwei Jahren nach Verursachung
eines während der Vertragslaufzeit verursachten Schadens
- auch wenn der Schadenstifter Ihr Unternehmen verlassen hat.
Entschädigungsleistung
Der Schaden wird, sofern kein Selbstbehalt vereinbart wurde,
im Rahmen der Versicherungssumme zu 100% ersetzt.
Die Entschädigung erfolgt ohne Vorhaftung anderer Werte,
d.h. Sie sind nicht gezwungen vielleicht vorhandene Wertobjekte
(z.B. Immobilien, sonstige Wertsachen) des Schadenstifters zu
verwerten.
Der Schaden wird diskret und unabhängig von der Strafverfolgung
und Bestrafung der Schadenstifter abgewickelt.
Regreß
Den oft teuren und langwierigen Regreß gegen den Schadenstifter
übernimmt der Versicherer.
Kosten
Ihre Prämie richtet sich nach dem zu versichernden Personenkreis,
der Höhe der Versicherungssumme sowie dem Umfang Ihrer
eigenen Sicherheitsvorkehrungen. Die Tarife sind degressiv:
Je höher die Versicherungssumme, desto günstiger die
Relation zur Prämie. Je größer die Zahl der
versicherten Personen, desto niedriger die Prämie pro Mitarbeiter.